Fragen und Antworten

Die Bezugsfertigkeit der Wohnungen ist in Abhängigkeit der witterungsbedingten Fertigstellung der Außenanlagen im Frühjahr 2022 geplant.

Ihre Wunschwohnung reservieren wir gerne nach Prüfung der Verfügbarkeit und Ihrer Angaben in der Reservierungsanfrage. Bei einer durch mehrere Interessenten angefragten Wohnung, wird die erste vorliegende Reservierungsanfrage und vollständig ausgefüllte Mieter-Selbstauskunft berücksichtigt. Unsere Reservierung enthält unseren Angebotspreis und ist zeitlich befristet.

Mietverträge mit verbindlichem Mietbeginn werden geschlossen, sobald die Gesamt-Fertigstellung und bauaufsichtliche Freigabe sicher mit Termin feststeht.

Vor unserem Mietvertragsangebot mit konkretem Mietbeginn (folgt auf eine Reservierungsbestätigung) ist Ihre Mieter-Selbstauskunft ggf. zu aktualisieren und sind folgende Unterlagen – aller zukünftigen Mietvertragspartner – vollständig vorzulegen:

1. Personalausweis-Kopie – achten Sie hier bitte Gültigkeit – (dient der Legitimation und wird nach Prüfung sofort ordnungsgemäß vernichtet)
2. Lohn-/Gehaltsabrechnung – Kopien der vergangenen 3 Monate – oder eine Bestätigung vom zuständigen Versorgungsamt bzw. den Rentenbescheid oder ähnliche Nachweise Ihrer verfügbaren laufenden Einkünfte
3. Mietschuldenfreiheitsbescheinigung vom Vormieter (entfällt bei Wohneigentum)
4. Schufa- oder Creditreformauskunft

Die Warmmiete beinhaltet alle Wohnkosten nach der 2. BV. Für Sie als Mieter entstehen zusätzlich zur Warmmiete Kosten für Elektroenergie und Telekommunikation (Telefon/Internet) sowie individuelle Versicherungen z.B. Hausrat, Mieterrechtschutz o.ä..

Ja, die Mietkaution dient der Sicherstellung aller aus dem Mietverhältnis resultierenden Forderungen des Vermieters und wird von dem Mieter zur Wohnungsübergabe in Höhe von drei Wohnungs-Kaltmieten hinterlegt.